Erlaubnisscheine

Der Erlaubnisschein (je nach Verein auch Jahreskarte oder Fischerkarte) gilt für eine Person in einer Saison. Er nennt die Gewässer, an denen sie fischen darf, und trägt einen QR-Code. Die Fischereiaufsicht scannt den Code und sieht auf einer Prüfseite, ob der Schein gültig ist.

Erlaubnisscheine haben keinen eigenen Menüpunkt. Sie hängen an vier Stellen:

  • am Personenblatt im Abschnitt „Erlaubnisschein“,
  • an der Auswahl im Mitgliederbestand über die Knöpfe der Werkzeugleiste,
  • unter „Zu erledigen“,
  • in der Kommandoleiste, gefunden auch unter „Jahreskarte“, „Fischerkarte“ oder „Schein“.

Der einzige eigene Bildschirm ist der Saisonwechsel „Scheine 2027 ausstellen“ (die Zahl nennt die jeweilige Saison).

Rechte:

  • Den Abschnitt am Personenblatt sieht, wer Erlaubnisscheine ansehen darf.
  • Ausstellen darf, wer Erlaubnisscheine hinzufügen darf.
  • Schicken, Widerrufen und Freigeben darf, wer Erlaubnisscheine ändern darf.
  • Neu ausstellen verlangt die Rechte zum Hinzufügen und zum Löschen.

Saisonbeginn und Saisonende kommen aus der Vereinskonfiguration und werden in der Konsole nicht eingestellt.

Wie ein Schein steht

Stand Bedeutung
gültig Die Aufsicht sieht beim Scannen: gültig.
ab TT.MM. Ausgestellt, aber die Saison hat noch nicht begonnen.
abgelaufen Die Saison ist vorbei.
gesperrt Ein offener Posten ist nicht bezahlt. Die Sperre löst sich mit der Zahlung von selbst.
widerrufen Der Schein wurde entzogen.
keiner Für diese Saison ist kein Schein ausgestellt.
nicht nötig Die Person ist passiv und fischt nicht.

Ein Widerruf hat Vorrang vor einer Sperre: Eine Zahlung hebt keinen Widerruf auf.

Scheine für die neue Saison ausstellen

Recht: Erlaubnisscheine hinzufügen.

Ab acht Wochen vor Saisonbeginn steht unter „Zu erledigen“ der Eintrag „Saisonwechsel: prüfen, wer einen Schein bekommt.“ Er führt zum Arbeitsgang. Ebenso erreichbar ist er über die Kommandoleiste mit „Scheine für die neue Saison ausstellen“. Der Arbeitsgang hat drei Schritte.

Prüfen

Dieser Schritt legt noch nichts an. Er zeigt:

  • wie viele Aktive einen Schein bekommen und wie viele schon einen haben, die ihn behalten;
  • den Gültigkeitszeitraum aus der Saison-Einstellung des Vereins. Bis zum Saisonbeginn sieht die Aufsicht „noch nicht gültig“.
  • Wer nicht, und warum: Passive, wer vor Saisonbeginn austritt, und wessen Schein widerrufen ist. Aufklappen zeigt die Namen.
  • Welche Gewässer darauf stehen: je Status die Gewässer mit ihrem Kontingent an Angeltagen, dazu die Zahl der Personen mit Zusatzgewässern.
  • Was aufhält: Personen mit offenem Posten (sie bekommen einen gesperrten Schein) und ob der Verein Pflichtangaben der Gewässer prüft.

Der Knopf „N Scheine ausstellen“ startet den Lauf ohne weitere Rückfrage. Vorhandene Scheine werden nicht überschrieben.

Ausstellen

Der Lauf arbeitet im Hintergrund. Die Seite zeigt den Fortschritt, muss aber nicht offen bleiben; das Ergebnis erscheint unter „Zu erledigen“. Für jeden Schein werden die Gewässer festgeschrieben und ein PDF bei der Person abgelegt. Eine E-Mail geht dabei nicht hinaus.

Schicken

Das Ergebnis nennt, wie viele Scheine ausgestellt wurden und wie viele davon gesperrt sind. Danach gibt es diese Wege:

  • An N mit E-Mail schicken: Jede Person bekommt eine E-Mail mit dem Link zu ihrem Schein. Gesperrte gehen nicht hinaus. Vorher kommt eine Rückfrage.
  • N ohne E-Mail: Für diese Personen wird das PDF im Personenblatt geholt und gedruckt.
  • Später schicken: über die Suche „Scheine schicken“ oder im Personenblatt.

Wenn der Lauf stehenbleibt

Erzwingt der Verein Pflichtangaben und fehlt einem Gewässer eine davon, bekommt die betroffene Person keinen Schein. Der Lauf meldet dann „Ausstellen ist stehengeblieben“ und nennt nur die Zahl, keine Namen. Nach dem Ergänzen der Pflichtangaben stellt ein zweiter Lauf nur für die aus, die noch keinen Schein haben.

Einen Schein nachträglich ausstellen

Recht: Erlaubnisscheine hinzufügen.

Für alle, die seit Saisonbeginn aufgenommen wurden oder wieder aktiv sind:

  • Einzeln: Im Personenblatt steht bei „keiner“ der Knopf „Ausstellen“. Ausgestellt wird für die laufende Saison. Die Rückmeldung bietet „Schicken“ an, wenn die Person eine E-Mail hat; sonst kurz „Rückgängig“.
  • Für mehrere: In der Kommandoleiste „Aktive ohne Schein“ wählen oder den Eintrag unter „Zu erledigen“. Beides öffnet den Mitgliederbestand mit genau diesen Personen, schon ausgewählt. Dort „Schein ausstellen“ wählen.

Gültig ist ein nachträglich ausgestellter Schein ab Saisonbeginn. Passive und Personen mit widerrufenem Schein werden übersprungen. Wer an fehlenden Pflichtangaben scheitert, wird mit Namen und Grund genannt.

Einen Schein neu ausstellen

Recht: Erlaubnisscheine hinzufügen und löschen.

Neu ausgestellt wird bei Verlust, wenn sich die Gewässer geändert haben oder nach einem Umzug. Es gibt drei Wege:

  • im Personenblatt der Knopf „Neu ausstellen“;
  • in der Kommandoleiste ein Wort wie „verloren“ oder „Ersatz“ eingeben, dann die Person suchen;
  • haben sich Status oder Zusatzgewässer seit dem Ausstellen geändert, steht im Personenblatt ein Hinweis, welche Gewässer dazugekommen oder weggefallen sind. Unter „Zu erledigen“ erscheint dann „N Scheine decken nicht mehr die Gewässer der Person“.

Auf dem Bildschirm wird der Anlass gewählt: „verloren“, „Gewässer geändert“ oder „Anschrift geändert“. Die Seite zeigt, was sich ändert, und stellt die bisherigen Gewässer den künftigen gegenüber.

Der alte Schein gilt danach nicht mehr

Neu ausstellen ersetzt den bisherigen Schein. Die Prüfseite kennt seinen QR-Code danach nicht mehr. Das lässt sich nicht zurücknehmen. Eine bestehende Sperre bis zur Zahlung bleibt.

Der neue Schein bekommt die aktuellen Gewässer und einen neuen QR-Code. Er wird nicht von selbst verschickt; dafür im Personenblatt „Schicken“ wählen. Ein widerrufener Schein wird nicht neu ausgestellt.

Scheine schicken

Recht: Erlaubnisscheine ändern.

Die Mail enthält einen Link zur Prüfseite des Scheins, wo die Person auch das PDF holen kann. Das PDF hängt nicht an. Im Verlauf der Person wird jeder Versand vermerkt.

Es gibt drei Wege:

  • Einzeln: „Schicken“ im Personenblatt, ohne Rückfrage.
  • Für mehrere: „Schein schicken“ an der Auswahl im Mitgliederbestand, mit Rückfrage.
  • Alle, die einen gültigen Schein und eine E-Mail haben: In der Kommandoleiste „Scheine schicken“ wählen. Der Bestand öffnet sich mit genau diesen Personen, schon ausgewählt.

Geschickt wird nur der Schein der laufenden Saison. Übersprungen und genannt werden Personen ohne E-Mail, mit gesperrtem Zugang oder ohne gültigen Schein. Gesperrte, widerrufene und abgelaufene Scheine gehen nie hinaus.

Doppelte Mails

Ob ein Schein schon geschickt wurde, merkt sich das System nicht. „Scheine schicken“ wählt alle aus, die man schicken kann, auch wer schon eine Mail bekommen hat. Vor dem Senden die Auswahl prüfen.

Einen Schein widerrufen

Recht: Erlaubnisscheine ändern.

Widerrufen wird im Personenblatt mit dem Knopf „Widerrufen“, nur für die laufende Saison. Alternativ in der Kommandoleiste „widerrufen“ eingeben und dann die Person suchen.

Ein Grund ist Pflicht: „Verstoß gegen die Gewässerordnung“, „Ausschluss beantragt“ oder „Sonstiges“. Eine Begründung ist freiwillig, bei „Sonstiges“ aber Pflicht; sie steht im Verlauf der Person. Wer den QR-Code scannt, sieht ab sofort „widerrufen“. Mitgliedschaft und Beitrag bleiben unberührt. Kurz danach lässt sich der Widerruf noch mit „Rückgängig“ zurücknehmen.

Ein Widerruf endet nicht von selbst

Solange ein Widerruf nicht freigegeben ist, bekommt die Person keinen neuen Schein, auch nicht in den folgenden Saisons: nicht im Saisonlauf, nicht einzeln, nicht über die Auswahl.

Wieder freigeben steht im Personenblatt am widerrufenen Schein und verlangt einen Grund. Der widerrufene Schein bleibt widerrufen. Ab dem nächsten Saisonlauf bekommt die Person aber wieder einen Schein, und nachträglich ausstellen geht wieder.

In den acht Wochen vor Saisonbeginn erinnert „Zu erledigen“ an alle Personen mit offenem Widerruf. Die Kommandoleiste findet sie unter „Widerrufene Scheine“.

Gesperrt bis bezahlt

Für die Sperre gibt es keinen Knopf. Ist für eine Person ein Posten offen, sind ihre Scheine gesperrt. Das Personenblatt nennt Betrag und Anlass. Die Aufsicht sieht beim Scannen, dass der Schein noch nicht aktiv ist. Wird der Posten bezahlt oder erlassen und ist nichts mehr offen, löst sich die Sperre von selbst.

Ein gesperrter Schein wird nicht verschickt; das PDF lässt sich aber holen. Die Kommandoleiste listet unter „Gesperrte Scheine“ alle Betroffenen.

Den Schein einer Person ansehen

Das Personenblatt zeigt den Schein der laufenden Saison. Gibt es schon einen für die nächste Saison, steht dieser darüber. Zu sehen sind:

  • ein Satz, was die Aufsicht beim Scannen sieht;
  • das Ausstellungsdatum und gegebenenfalls „keine E-Mail, nur als PDF“;
  • die Gewässer, die auf dem Schein stehen. Bei Gewässern mit Kontingent steht dabei, wie viele Angeltage schon verbraucht sind, etwa „8 von 12 Angeltagen“. Ist das Kontingent erreicht, werden weitere Check-ins abgelehnt.
  • je nach Lage die Knöpfe „Ausstellen“, „Schicken“, „Neu ausstellen“, „PDF“, „Widerrufen“ und „Wieder freigeben“.

PDF erzeugt den Schein zum Drucken, mit QR-Code. Dafür ist das Recht nötig, Mitglieder nachzuschlagen. Einen Sammeldruck für viele Scheine gibt es nicht.

Frühere Saisons stehen im Steckbrief der Person.

Im Mitgliederbestand markiert der Filter „Schein“ nur Ausnahmen der laufenden Saison: „kein Schein“, „gesperrt · Beitrag offen“, „Schein widerrufen“ und „Gewässer geändert“.

Woher die Gewässer kommen

Beim Ausstellen bekommt ein Schein die Gewässer des Status und die Zusatzgewässer der Person:

  • Die Gewässer eines Status werden unter Einstellungen → Status gepflegt, im Abschnitt „Gewässer, die der Status mitbringt“.
  • Zusatzgewässer werden im Personenblatt im Abschnitt „Gewässer“ gepflegt.

Ändert sich später etwas, ändert sich der ausgestellte Schein nicht von selbst. Die Person erscheint dann mit „Gewässer geändert“, und ihr Schein wird neu ausgestellt.

Kontingente je Gewässer werden in der Konsole nicht gepflegt.

Was in „Zu erledigen“ erscheint

  • Saisonwechsel: prüfen, wer einen Schein bekommt: ab acht Wochen vor Saisonbeginn, bis alle ausgestellt sind.
  • Scheine werden ausgestellt / ausgestellt, noch nicht geschickt / stehengeblieben: der Stand des Saisonlaufs.
  • Aktive ohne Schein: seit Saisonbeginn aufgenommen oder wieder aktiv.
  • Scheine decken nicht mehr die Gewässer der Person: Status oder Zusatzgewässer haben sich geändert.
  • Personen mit widerrufenem Schein: in den acht Wochen vor Saisonbeginn.